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   BFH, 28.06.2017 - VIII B 27/15   

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https://dejure.org/2017,103122
BFH, 28.06.2017 - VIII B 27/15 (https://dejure.org/2017,103122)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2017 - VIII B 27/15 (https://dejure.org/2017,103122)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - VIII B 27/15 (https://dejure.org/2017,103122)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

    Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs --Kostenstelle-- vom 28.06.2017 - KostL 604/16 (VIII B 27/15) wird zurückgewiesen.

    Die Vollmacht ist im Original in der Akte des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Verfahren VIII B 27/15 (Bl. 44) abgelegt.

    Mit Beschluss vom 15.04.2016 wies der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren VIII B 27/15 als unbegründet zurück.

    Am 25.04.2017 erging zunächst die Kostenrechnung des BFH (KostL 604/16) zum Verfahren VIII B 27/15.

    Diese wurde nach Schriftverkehr mit den Beteiligten in einer Rechnung vom 28.06.2017 - KostL 604/16 (VIII B 27/15) durch Ansatz eines niedrigeren Streitwerts berichtigt.

    Mit ihrer am 10.11.2019 eingegangenen Erinnerung gegen diese Kostenrechnung macht die Erinnerungsführerin geltend, ihr sei nicht erinnerlich, das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren VIII B 27/15 geführt zu haben.

    Zwischenzeitlich habe eine Aufteilung der dem Verfahren VIII B 27/15 zugrundeliegenden Steuerforderungen dazu geführt, dass sie für diese nicht in Anspruch genommen werde.

    Zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung im Verfahren VIII B 27/15 habe sie über kein eigenes Einkommen verfügt.

    Die Erinnerungsführerin beantragt, die Kostenrechnung vom 28.06.2017 - KostL 604/16 (VIII B 27/15) betreffend die Gerichtskosten aufzuheben.

    In dieser Hinsicht weist die angegriffene Kostenrechnung keinen die Erinnerungsführerin belastenden Rechtsfehler auf; die Kostenstelle hat zu Recht für das Beschwerdeverfahren VIII B 27/15 die Gebühr gemäß Nr. 6500 des Kostenverzeichnisses zum GKG (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) angesetzt.

    Sie lässt hierbei jedoch außer Acht, dass über die Stellung als Kostenschuldnerin in der Kostengrundentscheidung des Beschwerdebeschlusses vom 15.04.2016 - VIII B 27/15 entschieden worden ist und dies in einem Erinnerungsverfahren nicht mehr angegriffen werden kann (BFH-Beschluss vom 23.09.2015 - I E 8/15, BFH/NV 2016, 414, Rz 6).

    Im Beschluss vom 15.04.2016 - VIII B 27/15 wurden der Erinnerungsführerin und Herrn S die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt und keine anderweitige Kostenverteilung vorgesehen.

    b) An einer solchen unrichtigen Sachbehandlung bei der Aufnahme der Beteiligten im Verfahren VIII B 27/15 und der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Verfahren fehlt es.

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